Allgeimeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Erteilung von Einzel- und Gruppenunterricht sowie die Erbringung künstlerisch-musikalsicher Leistungen basiert auf den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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I. Vertragsparteien
Der Einzelunterricht wird zwischen der Unterrichtenden und dem/der Unterrichteten vereinbart. Bei minderjährigen Schülern tritt der gesetzliche Vertreter als Vertragspartner auf.
Unterricht in Chorleitung wird zwischen der Unterrichtenden und dem/der Vertreter/in des Chors vereinbart.
Vertragspersonen im Falle einer Buchung von Eventmusik, musikalischer Umrahmung oder Konzerten sind die Musikerin und der/die Veranstalter/in.
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II. Vertragsgegenstand
2.1 Die Unterrichtende verpflichtet sich, Klavierunterricht für den/die Unterrichteten zu erteilen.
2.2 Die Dauer und Häufigkeit des Unterrichts wird individuell vereinbart. Der Unterricht findet an offiziellen Schultagen, nicht aber in den Schulferien statt.
2.3 Einzelstunden können auch in den Schulferien gebucht werden.
2.4 Im Falle einer Konzertbuchung werden die besprochenen musikalischen Leistungen erbracht und je nach Absprache auch das Equipment mitgebracht.
2.5 Im Preis inklusive sind alle Fahrtwege und bei Chorleitung ein Auftritt im Jahr.
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III. Vergütung/Honorar
3.1 Das Unterrichtshonorar wird monatlich berechnet.
3.2 Die Preise für Einzelunterricht finden Sie hier.
3.3 Die Preise für Chorleitung finden Sie hier.
3.4 Die Vergütung für musikalische Umrahmung/Konzert wird in Absprache getroffen und nach Umfang der Leistung gestaltet.
3.5. Probestunden sind kostenlos.
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IV. Laufzeit und Kündigung
4.1 Der Unterricht beginnt zum im Vertrag festgehaltenen Zeitpunkt und mit der Unterzeichnung des Vertrags. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter.
4.2 Das vertraglich vereinbarte Unterrichtsverhältnis kann von September bis April zum Ende des Monats unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden, ab dem Monat Mai verbleibt eine Kündigungsfrist bis zum 31. August.
4.3 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus besonders wichtigem Grund zu kündigen.
4.4 Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
V. Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Zahlung des Unterrichtshonorars bei laufenden Verträgen erfolgt vorzugsweise bargeldlos und ist bis spätestens zum 3. des Monats zu entrichten.
5.2 Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen von 5 % über dem am 1. des entsprechenden Monats geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens erhoben; dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner/die Vertragspartnerin einen geringeren Schaden nachweist. Darüber hinaus werden Mahnkosten in Höhe von 5 € erhoben. Sollte die monatliche Gebühr nach der ersten Mahnung innerhalb des in der Mahnung angegebenen Zeitraums nicht beglichen werden, wird zusätzlich eine Gebühr von 30 € erhoben.
5.3 Wird eine Erhöhung der Entgelte unumgänglich, erlangt die diesbezügliche Mitteilung des Unterrichtenden nach einer schriftlichen Bekanntgabe, Wirksamkeit. Die Erhöhung muss unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erklärt werden. Ist der/die Unterrichtete mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann sie/er den Unterrichtsvertrag schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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VI. Unterrichtsort
6.1 Der Unterricht findet je nach Absprache in den Räumlichkeiten in der Amalienstraße 1, 38114 Braunschweig oder im Wohnort des Unterrichteten statt. Chorleitung findet im Proberaum des Chors statt. Der Chor ist für die Raumorganisation und die Raummiete selbst verantwortlich.
6.2 Bei Unterricht im Wohnort des Unterrichteten wird eine Fahrkostenentschädigung vereinbart.
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VII. Unterrichtsausfall
7.1 Wegen Verhinderung des Unterrichtenden ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt.
7.2 Für vom Unterrichteten abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die/der Unterrichtende nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB), die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden.
7.3 Im Falle von Erkrankung seitens der Unterrichtenden ist bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Unterricht zu vergüten und muss nicht nachgeholt werden. Betrifft der Krankheitsfall mehr als eine Unterrichtsstunde, so muss jede weitere ausgefallene Stunde nachgeholt werden.
7.4 Die/der Unterrichtete/r verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für den Unterrichtenden eine unmittelbare Ansteckungsfahr besteht.
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VIII. Mitteilungspflichten
Der/Die Unterrichtete ist verpflichtet, alle relevanten Änderungen (z.B. Namensänderungen, Adressänderungen) dem Unterrichtenden zeitnah mitzuteilen.
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IX. Probezeit
Es wird eine Probezeit von einem Monat, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde, vereinbart. In dieser Probezeit kann der Unterricht fristlos gekündigt werden.
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X. Datenschutz
10.1 Für die Vertragsabwicklung und die Überwachung des Zahlungseingangs werden folgende Daten gespeichert: Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht, je nach Zahlungsart die Bankverbindung.
10.2 Die Einwilligung zur Datenspeicherung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
10.3 Die erhobenen personenbezogenen Daten können nur mit Einwilligung des/der Vertragspartner/in weitergegeben werden.
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XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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XII. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.